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   OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 5 UF 81/11   

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https://dejure.org/2011,49013
OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 5 UF 81/11 (https://dejure.org/2011,49013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2011 - 5 UF 81/11 (https://dejure.org/2011,49013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2011 - 5 UF 81/11 (https://dejure.org/2011,49013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 VersAusglG, § 16 VersAusglG, § 44 Abs 4 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Behandlung eines Anrechts des Beamten auf Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Behandlung eines Anrechts des Beamten auf Widerruf

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    VersAusglG 5 Abs. 2; VersAusglG 16; VersAusglG 44 Abs. 4
    Nachversicherung; Beamter auf Widerrruf; Beamter auf Probe; interne Teilung; externe Teilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter auf Probe; Beamter auf Widerruf; externe Teilung; interne Teilung; Nachversicherung - Versorgungsausgleich: Behandlung eines Anrechts des Beamten auf Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 5 UF 81/11
    Unberücksichtigt blieben nach altem Recht nachehezeitliche Veränderungen, die keinen Bezug zur Ehezeit hatten, wie Beförderungen (BGH, FamRZ 1987, S. 918), die Übernahme eines Zeitsoldaten in das unbefristete Soldatenverhältnis (BGH, FamRZ 2003, S. 29) oder die Übernahme des Widerrufsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Probe (BGH, FamRZ 1982, S. 362).
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZB 76/98

    Versorgungsausgleich bei Eintritt eines Zeitsoldaten in ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 5 UF 81/11
    Unberücksichtigt blieben nach altem Recht nachehezeitliche Veränderungen, die keinen Bezug zur Ehezeit hatten, wie Beförderungen (BGH, FamRZ 1987, S. 918), die Übernahme eines Zeitsoldaten in das unbefristete Soldatenverhältnis (BGH, FamRZ 2003, S. 29) oder die Übernahme des Widerrufsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Probe (BGH, FamRZ 1982, S. 362).
  • BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81

    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 5 UF 81/11
    Unberücksichtigt blieben nach altem Recht nachehezeitliche Veränderungen, die keinen Bezug zur Ehezeit hatten, wie Beförderungen (BGH, FamRZ 1987, S. 918), die Übernahme eines Zeitsoldaten in das unbefristete Soldatenverhältnis (BGH, FamRZ 2003, S. 29) oder die Übernahme des Widerrufsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Probe (BGH, FamRZ 1982, S. 362).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2013 - 7 UF 1743/12

    Versorgungsausgleich: Versorgungsanrechte als Zeitsoldat und als Beamter auf

    Dies wäre hier nicht der Fall, da die Ernennung zum Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit nach Ehezeitende nicht mit in die Ehezeit hineinreichender Rückwirkung erfolgt (BGH FamRZ 2003, 29; FamRZ 1982, 362; OLG Frankfurt Beschluss vom 30. November 2011, Az. 5 UF 81/11; Johannsen/Henrich-Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., § 5 VersAusglG Rn 5).
  • OLG Naumburg, 26.09.2013 - 8 UF 44/13

    Versorgungsausgleich: Anspruch eines Beamten auf Widerruf oder eines Zeitsoldaten

    D.h., im vorliegenden Fall bleibt es beim auszugleichenden bloßen Nachversicherungswert (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2011 - 5 UF 81/11 - zit. bei juris).
  • OLG Naumburg, 27.09.2013 - 8 UF 44/13

    Erstreckung des Versorgungsausgleichs auf das Recht eines Zeitsoldaten auf

    D.h., im vorliegenden Fall bleibt es beim auszugleichenden bloßen Nachversicherungswert (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2011 - 5 UF 81/11 - zit. bei ).
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